Energiekriese! Neue staatl. Bestimmungen! Welche Heizsysteme sidn noch erlaubt? Was ist für mich geeignet?
Egal ob Altbausanierung oder Neubau, unsere erfahrenen und kompetenten Mitarbeiter erarbeiten für Sie ein individuelles Konzept! Von der Planung über eine eventuelle Förderung bis zur Monatge, sind Sie bei uns in den besten Händen.
Noch im Jahr 2023
Laut der gesetzlichen Vorgaben ist es bis zum Ende des Jahres möglich Gasbrennwertgeräte einzubauen. Diese sind dann auch noch bis 2045 geschützt.
Wie sieht es ab dem Jahr 2024 aus?
Laut Beschluss vom März 2023 sollen Vorgaben für neu eingebaute Heizungen sicherstellen, dass auch in diesem Bereich klimafreundlich umgestellt wird. Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Möglich bleiben sollen aber auch beispielsweise Heizungen, die mit "grünen" aus erneuerbarer Energie oder "blauen" CO2 neutralen aus Erdgas gewonnenen Wasserstoff oder Biomasse betrieben werden.
Welche Heizungen sollen erlaubt werden ab 2024?
Wasser- und Solewärmepumpen sind weiterhin erlaubt und erwünscht. Neben den Wärmepumpen können ab 2024 auch Solarthermie, Stromdirektheizungen oder Hybridsysteme aus Wärmepumpe und Gasheizung neu eingebaut werden. Bei einer Hybridheizung deckt die Wärmepumpe die Grundversorgung, die Gasheizung springt an kalten Tagen ein. Dies geschieht, ab einer Temperatur von ca. -10 Grad. Es ist auch möglich, sich an ein Fernwärmenetz anschließen zu lassen.
Fazit:
Bestehende Heizungen können auch ab 2024 weiter betrieben werden. Sollte eine Gas- oder Ölheizung kaputt gehen, kann sie repariert werden. Sollte sie komplett defekt sein, also eine Heizungshavarie vorliegen, gibt es auch ab dem Jahr 2024 mehrjährige Übergangsfristen. Sollte ein Härtefall vorliegen, kann der Eigentümer auch von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien befreit werden.
Die bislang geltende Austauschpflicht von Öl- und Gasheizungen, nach 30 Jahren, bleibt auch weiterhin besteht. Es gilt allerdings, ab dem Jahr 2045 ist Heizen mit fossilen Brennwertstoffen nicht mehr möglich, auch wenn die Gasheizung noch keine 30 Jahre alt ist.
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